Compofactur.AnGebot
   Compofactur.InfoThek
   Compofactur.Kompetenz
   Compofactur.Noten
   Compofactur.PhiloSophie
   NeumenKunde
   NotenDruck.Geschichte
   MusikVerlagswesen
   MusikTexte
   MusikZitate
   Noten.BankNoten
   Noten.BriefMarken
   Noten.CD-/LP-Covers
   Noten.Münzen
   Lexikon
   LinkListe
   LiteraturTips
   PapierFormate
   Sibelius SoftWare
   AGB
   F.A.Q.
   TitelSchutz

Compofactur.TitelSchutz
 
Mit dem TitelSchutz wird darauf hingewiesen, daß ein RechtsGeschäft geplant ist, soweit nicht ältere Rechte vorhanden sind.

Um auf ältere Rechte hinzuweisen, genügt die Zustellung einer eMail oder eines Briefs.

Im Rahmen einer gemeinsamen KoOrdination soll mit den Veröffentlichungen für PlanungsSicherheit, Information und Transparenz gesorgt werden.

Bei § 5, Abs. 3 des Markengesetzes (MarkenG) handelt es sich um WerkTitel. Sie sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von DruckSchriften, FilmWerken, TonWerken, BühnenWerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.

Der Sinn liegt darin, VerWechslungen vorzubeugen.

Unter Hinweis auf § 12 BGB bzw. § 5 MarkenG nehme ich TitelSchutz in AnSpruch für folgende Begriffe:
  • Compofactur*
  • Compofactory*
  • KompoFactur*
  • KompoFaktur*
  • MinZer*
  • SchwabenFreude*
  • Doof!*

Matthias Spindler
Weidestrasse 99
D-22083 Hamburg

Hamburg, den 01.07.1999

* in allen SchreibWeisen, SchriftArten und DarstellungsFormen, WortVerbindungen und TitelKombinationen für DruckSchriften, DruckErzeugnisse, TextilWaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk- und Fernseh-Sendungen, Film- und TonWerke, TonTräger aller Art, TonTräger-Promotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und NetzWerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und OnlineDienste, AudioText-Dienste und sonstige OnlineMedien.

 
 Drucken 
 
 
Letzte Aktualisierung: 13.11.08
Visit: www.nespresso.com
de en